AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ~

1. Vertrag:

Alle durch das ,,Unforgettable Tattoo Studio, (nachfolgend UTS genannt) erbrachten Leistungen an Kunden (gemäß § 13 BGB), erfolgen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden AGB´s.  Der Vertrag ist sofort nach Zustimmung (Voraussetzung) des Kunden zwischen ihm und dem UTS gültig.

 

2. Kunden:

Mindestalter 16 Jahre (je nach Reife). Solange noch keine Volljährigkeit besteht, erfolgt das Vorgespräch sowie die Terminvergabe nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Jeder Kunde, sowie Erziehungsberechtigte müssen einen gültigen Ausweis mit Lichtbild vorlegen können. Schwangere, Stillende, Personen unter Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln werden nicht tätowiert. Bei der Einnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten wird darauf hingewiesen, mit dem zuständigen Arzt Rücksprache zu halten, ob diese ggf. kurzzeitig ausgesetzt werden können (vor allem bei Blutverdünnern) und zu seinem Stechtermin, körperlich fit (nicht gesundheitlich angeschlagen, beeinträchtigt) zu erscheinen, da dies unsere Arbeit massiv beeinträchtigt (siehe Aufklärung).

 

3. Vorgespräch:

Für alle Neukunden zur Abwägung bei gesundheitlichen Problemen, sowie bereits bestehenden Kunden, ob der Auftrag überhaupt und nach Vorstellung des Kunden so ausgeführt werden kann. Vorgespräche sind nur in den angegebenen Öffnungszeiten, unter telefonischer Voranmeldung möglich.

 

4. Termine, Anzahlung:

Werden nach Zustimmung des UTS für die Durchführung des Auftrages, nur gegen eine, dem Auftrag angemessene, sofortige, in bar zu begleichende Anzahlung vergeben. Diese wird nach jeder Sitzung mit verrechnet. Der Termin ist mind. 48 Std. vorher abzusagen ansonsten verfällt der Anspruch auf die Anzahlung und dient uns als Aufwandsentschädigung, ebenso wie bei Nichtwahrnehmung. Desweitern behält sich UTS vor, bei mehrmaligen Absagen, Aufträge abzulehnen.

Bei Fristgerechter Terminabsage können Anzahlungen nicht in bar zurückerstattet werden. Diese werden entweder mit der nächsten Tattoo Sitzung verrechnet oder können in Form eines Gutscheines ausgestellt werden.

 

5. Pflichten:

Der Kunde verpflichtet sich der Zustimmung, bei Erteilung seines Auftrages beim UTS der Verarbeitung seiner personenbezogenen, gesundheitlichen Daten  (dient zur Feststellung ob der Auftrag durchgeführt werden kann, für Euren sowie unseren Schutz z.B. bei ansteckenden Krankheiten), auch wenn diese erst nach Auftragserteilung bzw. nach ausgeführten Arbeiten/ im Nachhinein bekannt werden sollten. Der Kunde hat min.  24 Std. vorher keine Drogen oder andere berauschende Mittel, Medikamente zu sich genommen. Auf koffeinhaltige Getränke wurde weitgehendst verzichtet. Bei der Einnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten, wird darauf hingewiesen, mit dem zuständigen Arzt unbedingt Rücksprache zu halten, ob diese ggf. kurzzeitig ausgesetzt werden können (vor allem bei Blutverdünnern) und zu seinem Stechtermin, körperlich fit (nicht gesundheitlich angeschlagen, beeinträchtigt) zu erscheinen. Schriftzüge, Datumsangaben, Namen, Sprüche egal in welcher Form sind vom Kunden selbst vorher auf Richtigkeit zu überprüfen. Sollte der Kunde wider besseren Wissens Falschangaben machen oder einen bzw. mehrere der o.g. Umstände verschweigen bzw. zurückhalten, behält sich das UTS das Recht vor, zivil-, strafrechtlich gegen den Kunden vorzugehen bzw. nach Ausführung der Arbeiten eine dem Risiko entsprechende Zulage zu verlangen und einzufordern.

Der Kunde verpflichtet sich der ausgehändigten, anschließenden Pflegeanleitung für sein Tattoo nachzukommen und diese nach bestem Wissen und Gewissen Folge zu leisten. Ist am Tattoo ersichtlich, dass die Pflege vernachlässigt oder falsch angewandt wurde verfällt die 2-Monatige Garantie und jede Art der Haftung durch das UTS für daraus resultierende Folgeerscheinungen gleich welcher Art.

Bei Veränderungen des frischen Tattoo oder körperlichen Unwohlsein, verpflichtet sich der Kunde umgehend das UTS oder einen Arzt oder ein Krankenhaus aufzusuchen.

 

6. Haftung:

Die Haftung des UTS für dessen ausgeführte Arbeiten beschränkt sich lediglich auf den reellen Schaden sowie grobe Fahrlässigkeit und wird auf die Höhe des Auftrag Wertes abgedungen. Auf Folgeschäden, evtl. Komplikationen oder Nichtgefallen übernimmt das UTS keine Haftung, sowie bei Tattoos mit falschen Datumsangaben, Namen, Schriftzüge, Zeichen egal in Form/ Sprache. Des Weiteren behält sich das UTS das Recht auf Nachbesserung vor. Eine Rückgabe des Tattoos mit Geld zurück Garantie ist ausgeschlossen. Für evtl. wirtschafts-, gesellschaftliche Einbußen, die dem Kunden durch seinen erteilten Auftrag entstehen, kann das UTS nicht Haftung genommen werden.

 

7. Einverständnis:

Der Kunde erklärt sich durch seinen erteilten Auftrag im UTS einverstanden,  das auf seinem Körper/ seiner Haut ein Tattoo gestochen und dies nach seinem uneingeschränkten,  eigenen, freien, klaren Willen ausgeführt werden soll. Des Weiteren erklärt der Kunde, sich eingehend über weitere eventuelle Risiken, Komplikationen, Pflege, des von Ihm in Auftrag gegebenen Tattoos informiert zu haben sowie durch das UTS umfangreich, ausführlich aufgeklärt worden zu sein und nimmt diese durch seine Auftragserteilung billing in Kauf. Der Kunde tritt sein Recht auf körperliche Unversehrtheit (gem. §223 Abs. 1 StGB) im Rahmen des von Ihm in Auftrag gegebenen Tattoos an das UTS ab. Dieses behält sich vor nach jeder Sitzung, die geleistete Arbeit (als Nachweis, nachkommen rechtlicher Verpflichtungen, Werbung) in Form von Fotos, Lichtbildaufnahmen unter Einhaltung der DSGVO sowie die verwendeten Tattoo Farben (falls Komplikationen auftreten sollten) zu dokumentieren/festzuhalten.

 

8. Hygienische Vorschriften:

Das Tattoo wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente, Techniken ausgeführt. Es werden ausschließlich Einweg- Nadeln sowie Einweg- und hygienische Artikel verwendet.

 

9. Tattoo Farben:

Bei uns werden nur Tattoo Farben, die den Richtlinien entsprechen, CE Zertifiziert und in Deutschland zugelassen (lt. TVÖ, Rapex) sind verwendet.

In Tattoo Farben stecken teil. Schwermetalle wie Kupfer, Eisen, Chrom, Zink sowie Konservierungsmittel. Sollte eine derartige Allergie bekannt sein, sollte dringend vorher Rücksprache mit dem zuständigen Arzt gehalten oder ggf. ein Allergietest auf Farben durchgeführt werden.

 

10. Terminabsage durch das UTS:

Wird der Termin seitens des UTS abgesagt (Krankheit des Tätowierers, etc.) hat das UTS das Recht, einen zeitnahen Nachholtermin innerhalb der geltenden Öffnungszeiten anzusetzen, um den rechtsgültigen Vertrag zu erfüllen. Dieser Nachholtermin muss innerhalb der nächsten 2 Monate stattfinden. Ist dies seitens des UTS nicht möglich, so hat das UTS die Anzahlung in voller höhe an den Kunden zurückzuzahlen. Wünscht der Kunde keinen Nachholtermin oder wird dieser außerhalb der genannten Frist von 2 Monaten gewünscht, wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung sowie als Schadensersatz für entgangenen Gewinn einbehalten.

 

11. Motive / Urheberrecht:

Bringt der Kunde eigens eine Vorlage mit, die Vorlagentreu übernommen werden soll, so ist der Kunde in der Pflicht evtl. Rechte Dritter im Vorfeld zu prüfen und zu beschaffen. und leistet Gewähr, dass er über alle erforderlichen Urheber-, Nutzungs-, Verwaltungsrechte verfügt. Sämtliche anfallende Urheberrechtsvergütungen, Lizenzkosten sind direkt vom Kunden an den Urheber zu bezahlen. Das UTS verpflichtet sich nicht diesbezüglich nachzuforschen und sieht sich in diesem Fall ausschließlich als Dienstleister zur Erstellung der gewünschten Tätowierung und schließt jegliche Haftung aus, die durch die Verletzung von Rechten Dritter entstehen können. Das UTS handelt hier im Sinne des ausdrücklichen Kundenwunsches.

 

12. Aufklärung Risiken, Komplikationen:

Der Kunde hat sich im Vorfeld eingehend über mögliche Risiken, Komplikationen, Pflege, des von Ihm in Auftrag gegebenen Tattoo informiert. Aufklärung Risiken, Komplikationen wurden vom Kunden gelesen, sowie gemeinsam mit dem UTS ausführlich durchgesprochen. Der Kunde nimmt diese durch seine Auftragserteilung billing in Kauf und ist sich dessen in vollen Umfang bewusst.

 

13. Pflege:

Jedem Kunden wird eine Pflegeanleitung ausgehändigt, die von jedem Kunden bis zur vollständigen Verheilung eingehalten werden soll. Bei auftretenden Komplikationen sollte umgehend das UTS oder ein Arzt aufgesucht werden. Der Pflasterverband sowie die Folie sollte die ersten 2 Tage nicht abgenommen werden, damit sich die Poren schließen könne und die Farbe eingeschlossen wird.

 

14. Bezahlung:

Jede Tattoo Sitzung, sowie jede erbrachte Leistung die durch das UTS ausgeführt wurde, ist sofort fällig und vom Kunden auch sofort in bar zu begleichen.

 

15. Sämtliche Fotorechte:

Teil. vor- sowie in jedem Fall nach jeder Sitzung, wird die erbrachte Leistung in Form eines Lichtbildes, Fotos festgehalten und dokumentiert. Dieses dient uns vor allem als rechtliche Absicherung, sowie als Nachweis für Behörden, Werbezwecke oder im Fall auftretender Komplikationen. Demnach gehen sämtliche Fotorechte unter Einhaltung der DSGVO an das UTS über.

 

16. Preis:

Der Preis variiert je nach Motiv, Größe, Farbe (siehe Preise) und dürfen den vorher festgelegten, ausgemachten Preis nicht übersteigen. (siehe Liste).

 

17. Garantie, Nachstechen:

Nach Fertigstellung deines Tattoos, erhältst du eine Garantie von 3 Monaten für ein kostenloses Nachstechen, sofern dein Tattoo keine Anzeichen von unsachgemäßer Pflege aufweist. Sollte dies der Fall sein, so ist wie bei Nichteinhaltung der 2 Monate ein Nachstechen kostenpflichtig. Ebenso erlauben wir uns bei Tattoos an Körperstellen die öfters mal nachgestochen werden müssen z.B. hinter dem Ohr, Ohr, Finger, Hand- Fußgelenk  (siehe Info Studio) für ein Nachstechen 15-20€  zu verlangen.

 

18. Gutscheine:

Tattoo – Gutscheine können zu jedem Betrag im UTS erworben werden und sind nach Ausstellung 1 Jahr gültig. Eine Auszahlung sowie etwaige Teilbeträge sind vom Umtausch ausgeschlossen.